Gefahrstoffe im Griff - Gebäudereiniger

Das praktikable Gefahrstoffmanagement in fünf Schritten für die Berufsgruppe der Gebäudereiniger wurde anhand der Entwicklungen von "Gefahrstoffe im Handwerk" erarbeitet.

Einleitung

Der Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln wird in zahlreichen Vorschriften und Regelwerken behandelt. Für Unternehmer und Mitarbeiter der Reinigungsbetriebe führen diese vielfältigen Vorschriften oftmals zu Missverständnissen, insbesondere bei der Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Insbesondere die Zahl der Hauterkrankungen in Reinigungsberufen macht deutlich, dass Handlungsbedarf besteht. Der Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln kann ebenso wie schon die Feuchtarbeit bei Nichtbeachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zu Hautschäden führen oder die Haut anfälliger für Erkrankungen machen.

Grundsätzlich müssen sie als Arbeitgeber erforderliche Maßnahmen festlegen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu verbessern. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Die Ermittlung und Bewertung von Ursachen und Bedingungen, die zu Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen können. Die Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen, zielgerichtete und wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Denn nur wer die Gefährdungen in seinem Betrieb wirklich kennt, kann kosteneffektiv die richtigen Mittel einsetzen, um den Schutz seiner Beschäftigten zu verbessern.

Wichtig:

Beachten Sie bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen immer folgenden Grundsatz:
Zu treffende Maßnahmen sollen Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten soweit wie möglich mindern. Daher ist Maßnahmen, die Gefährdungen/Belastungen gar nicht erst auftreten lassen, wie technischen oder organisatorischen Maßnahmen, der Vorzug zu geben vor personenbezogenen Maßnahmen, wie z. B. Tragen persönlicher Schutzausrüstungen.
z. B. Einsatz neuer Arbeitstechniken bzw. Lüftungsmaßnahmen,
z. B. Ersatz von Gefahrstoffen.

"Gefahrstoffe im Griff" zeigt Ihnen schrittweise, was Sie zum Schutz Ihrer Mitarbeiter beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen zu beachten haben. Wenn Sie diese Schritte durchführen, tragen Sie wesentlich dazu bei, die Gesundheitsgefahren für Ihre Beschäftigten zu reduzieren und auch das Grundgerüst Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung aufzustellen. Gesunde Mitarbeiter sind motivierter, identifizieren sich mit ihrem Betrieb und liefern bessere Arbeitsergebnisse. Auch die Zahl der krankheitsbedingten Ausfalltage lässt sich so möglicherweise weiter senken.

Gleichzeitig erfüllen Sie auch die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen, die an den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen gestellt werden. Überprüfungen durch die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz werden in diesem Bereich deshalb in der Regel ohne Beanstandungen verlaufen, wenn Sie die in den einzelnen Schritten beschriebenen Maßnahmen richtig umgesetzt haben.

Für alle diejenigen, die sich genauer mit der Gefahrstoffverordnung auseinandersetzen wollen und müssen, bieten wir innerhalb unserer Navigation auf der linken Seite unter „Vorschriften und Regeln“ die einzelnen Verlinkungen zu den Rechtstexten.

Bei den einzelnen Schritten wird davon ausgegangen, dass Sie bereits mit gefährlichen Arbeitsstoffen arbeiten. Sie eignen sich aber auch dazu, die vorgeschriebenen Maßnahmen umzusetzen, bevor Sie einen neuen Arbeitsstoff einsetzen.

Gefahrstoffmanagement

In den folgenden 5 Schritten können Sie für Ihr Gefahrstoffmanagement vorgehen:
Weitere und ergänzende Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Zusammenfassung zum Ausdrucken: