Schritt 5: Unterweisungen durchführen
Wie unterweise ich meine Mitarbeiter?
Die Betriebsanweisung dient nun als Grundlage für die Unterweisung ihrer Mitarbeiter. Die Beschäftigten müssen bevor Sie mit gefährlichen Arbeitsstoffen umgehen und danach mindestens einmal jährlich anhand der Betriebsanweisung mündlich unterwiesen werden.
Wichtigste Themen bei der Unterweisung sind die Gefahren, die vom Arbeitsstoff ausgehen und die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die ich am Arbeitsplatz und bei der entsprechenden Tätigkeit beachten muss. Inhalt, Datum sowie Teilnehmer der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten. Die Unterwiesenen haben ihre Teilnahme durch Unterschrift zu bestätigen. Besonders wichtig ist die Unterweisung von neuen Mitarbeitern und Auszubildenden. Bei Jugendlichen müssen die Unterweisungen sogar mindestens halbjährlich durchgeführt werden. Ein Muster, mit dem Sie sich die Unterweisung bestätigen lassen können, finden Sie auch unter
Vorlagen.
Beispiel für eine Unterweisungsbestätigung.
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Tipp:
In der Regel ist die Unterweisung vom Vorgesetzten vorzunehmen. Allerdings können und sollen betriebliche Experten, wie z.B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt, den Vorgesetzten bei der Vorbereitung und Durchführung der Unterweisung unterstützen. Dies gilt auch, wenn beispielsweise mit einem sicherheitstechnischen oder betriebsärztlichen Dienstleister durch die Kreishandwerkerschaft oder Innung ein Rahmenbetreuungsvertrag abgeschlossen wurde.