Gefahrstoffe im Griff - Gebäudereiniger

Das praktikable Gefahrstoffmanagement in fünf Schritten für die Berufsgruppe der Gebäudereiniger wurde anhand der Entwicklungen von "Gefahrstoffe im Handwerk" erarbeitet.

Einleitung

Der Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln wird in zahlreichen Vorschriften und Regelwerken behandelt. Für Unternehmer und Mitarbeiter der Reinigungsbetriebe führen diese vielfältigen Vorschriften oftmals zu Missverständnissen, insbesondere bei der Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Insbesondere die Zahl der Hauterkrankungen in Reinigungsberufen macht deutlich, dass Handlungsbedarf besteht. Der Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln kann ebenso wie schon die Feuchtarbeit bei Nichtbeachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zu Hautschäden führen oder die Haut anfälliger für Erkrankungen machen.

Grundsätzlich müssen sie als Arbeitgeber erforderliche Maßnahmen festlegen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu verbessern. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Die Ermittlung und Bewertung von Ursachen und Bedingungen, die zu Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen können. Die Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen, zielgerichtete und wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Denn nur wer die Gefährdungen in seinem Betrieb wirklich kennt, kann kosteneffektiv die richtigen Mittel einsetzen, um den Schutz seiner Beschäftigten zu verbessern.

Wichtig:

Beachten Sie bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen immer folgenden Grundsatz:
Zu treffende Maßnahmen sollen Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten soweit wie möglich mindern. Daher ist Maßnahmen, die Gefährdungen/Belastungen gar nicht erst auftreten lassen, wie technischen oder organisatorischen Maßnahmen, der Vorzug zu geben vor personenbezogenen Maßnahmen, wie z. B. Tragen persönlicher Schutzausrüstungen.
z. B. Einsatz neuer Arbeitstechniken bzw. Lüftungsmaßnahmen,
z. B. Ersatz von Gefahrstoffen.

"Gefahrstoffe im Griff" zeigt Ihnen schrittweise, was Sie zum Schutz Ihrer Mitarbeiter beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen zu beachten haben. Wenn Sie diese Schritte durchführen, tragen Sie wesentlich dazu bei, die Gesundheitsgefahren für Ihre Beschäftigten zu reduzieren und auch das Grundgerüst Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung aufzustellen. Gesunde Mitarbeiter sind motivierter, identifizieren sich mit ihrem Betrieb und liefern bessere Arbeitsergebnisse. Auch die Zahl der krankheitsbedingten Ausfalltage lässt sich so möglicherweise weiter senken.

Gleichzeitig erfüllen Sie auch die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen, die an den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen gestellt werden. Überprüfungen durch die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz werden in diesem Bereich deshalb in der Regel ohne Beanstandungen verlaufen, wenn Sie die in den einzelnen Schritten beschriebenen Maßnahmen richtig umgesetzt haben.

Für alle diejenigen, die sich genauer mit der Gefahrstoffverordnung auseinandersetzen wollen und müssen, bieten wir innerhalb unserer Navigation auf der linken Seite unter „Vorschriften und Regeln“ die einzelnen Verlinkungen zu den Rechtstexten.

Bei den einzelnen Schritten wird davon ausgegangen, dass Sie bereits mit gefährlichen Arbeitsstoffen arbeiten. Sie eignen sich aber auch dazu, die vorgeschriebenen Maßnahmen umzusetzen, bevor Sie einen neuen Arbeitsstoff einsetzen.

Gefahrstoffmanagement

In den folgenden 5 Schritten können Sie für Ihr Gefahrstoffmanagement vorgehen:
Weitere und ergänzende Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Zusammenfassung zum Ausdrucken:

Schritt 1: Gefährliche Arbeitsstoffe erkennen

Wie erkenne ich gefährliche Arbeitsstoffe?

Es gibt mehr als 600 verschiedene Inhaltsstoffe, die in Reinigungsmitteln verwendet werden. Einige können negative Auswirkungen auf Menschen oder auf die Umwelt haben. Das hängt vor allem davon ab, in welcher Konzentration der jeweilige Stoff in dem Reinigungsmittel vorliegt.

Gefahrstoffe sind also nicht nur Einzelstoffe, wie beispielsweise Essigsäure, sondern auch Zubereitungen oder Erzeugnisse mit denen sie umgehen, die die Gesundheit gefährden können und bei denen besondere Maßnahmen erforderlich sind. Viele dieser Gefahrstoffe erkennen Sie an der Kennzeichnung auf der Verpackung. Aber auch nicht gekennzeichnete Produkte können Gefahrstoffe sein und zwar immer dann, wenn bei der Verarbeitung gefährliche Stoffe entstehen bzw. freigesetzt werden, z.B. der entstehende Holzstaub beim Parkettschleifen.

Gefahrstoff-Symbole Dennoch lassen sich viele gefährliche Arbeitsstoffe leicht anhand der orangeroten Kennzeichnung der Verpackung oder des Gebindes erkennen. Finden Sie hier ein Gefahrensymbol mit der dazugehörigen Gefahrenbezeichnung, Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze), so handelt es sich mit Sicherheit um einen gefährlichen Arbeitsstoff.

Tipp

Bitte nicht verwechseln: Oftmals sind die Gebinde allerdings auch und ausschließlich im Sinne der Gefahrgutvorschriften für den Transport mit einem Gefahrzettel gekennzeichnet. Daraus resultiert aber nicht zwangsläufig auch eine Kennzeichnung des Einzelgebindes als Gefahrstoff! Dies kann zu Unklarheiten führen! Genauere Auskünfte gibt das Sicherheitsdatenblatt (siehe Schritt 2).

Beispiel:
Brennbare flüssige Stoffe:

Die Kennzeichnung des Produkts mit
soll auf einen Blick darüber informieren,
Im Gebäudereiniger-Handwerk treten eine Vielzahl von Mitteln auf, die entsprechend mit den Gefahrstoffsymbolen gekennzeichnet sein können. Hierzu gehören u.a. Sanitärreiniger, Grundreiniger, Unterhaltsreiniger, Glasreiniger, Teppichreiniger, Rohrreiniger, Desinfektionsreiniger und Pflegemittel.

Für einen Großteil der Produkte, die im Gebäudereiniger-Handwerk eingesetzt werden, wurde im Rahmen des Gefahrstoff-Informationssystems der Bau-Berufsgenossenschaften (GISBAU) ein Produkt-Code festgelegt, der Informationen über die wesentlichen Bestandteile des Arbeitsstoffes liefert. Diese Zusammenstellung finden Sie unter www.gisbau.de.

Kennzeichnungs-Beispiel: Neomat forte Hier ein Kennzeichnungs-Beispiel für den Automatenreiniger "Neomat forte" (Produkt Code: GU 70). Bitte klicken Sie auf das Foto, um es größer darzustellen.

VORSICHT

Es gibt viele gefährliche Arbeitsstoffe, die nicht an den Gefahrensymbolen zu erkennen sind. Dennoch können sie wegen der Inhaltsstoffe oder aufgrund des Arbeitsverfahrens gefährlich werden und sind deshalb bei den folgenden Schritten genauso zu behandeln wie die gekennzeichneten. Aufschluss über die Inhaltsstoffe gibt grundsätzlich das EG-Sicherheitsdatenblatt. Nähere Informationen hierzu finden Sie im nachfolgenden Schritt 2.

Gebäudereiniger Stefan Sauber erzählt, wie er praktisch an die Sache rangegangen ist:

"Ich habe mir im Lager angeschaut, welche Sachen mit einem Gefahrensymbol gekennzeichnet waren. Dies war kein Problem. Schwierig wurde es erst, zu beurteilen, ob die anderen Produkte wegen der Inhaltsstoffe gefährlich werden können. Manchmal hat der GISCODE oder ein Hersteller-Merkblatt weitergeholfen. Da, wo ich mir unsicher war, habe ich dann vom Großhandel und dem Hersteller die EG-Sicherheitsdatenblätter besorgt."


Schritt 2: EG-Sicherheitsdatenblätter beschaffen

Das EG-Sicherheitsdatenblatt muss bei allen gefährlichen Arbeitsstoffen, die mit einer Kennzeichnung versehen sind, mitgeliefert werden. Oftmals treten hier in der Praxis Schwierigkeiten auf, etwa wenn der Lieferant keine aktuellen Sicherheitsdatenblätter vorrätig hat oder wenn der Hersteller außerhalb der EU produziert und sich damit aus seiner Verantwortung ziehen möchte. Dennoch ist es Ihr gutes Recht, vom Händler dieses Sicherheitsdatenblatt in einer aktuellen Version und in deutscher Sprache verfasst abzufordern.

Aber auch für nicht gekennzeichnete Produkte muss der Hersteller oder Lieferant auf Anforderung ein Sicherheitsdatenblatt liefern. Oft reicht ein Vermerk auf der Bestellung oder ein Telefonanruf beim Zulieferer. Wenn Sie das Sicherheitsdatenblatt schriftlich anfordern wollen, finden Sie hierzu ein Musterschreiben auf der Seite Vorlagen.

Praxistipp von Gebäudereinigermeister Heinz Weber:

"Wenn ich nicht weiß, ob der Stoff, den ich bestelle, gefährlich sein kann oder nicht, schreibe ich auf die Bestellung, dass das Sicherheitsdatenblatt mitgeliefert werden muss. Das funktioniert meistens. Ansonsten muss ich dann schon mal beim Lieferanten anrufen."

Sicherheitsdatenbaltt Neomat forte Beispiel eines EG-Sicherheitsdatenblattes (Automatenreiniger Neomat forte).
Klicken Sie auf das PDF-Symbol für eine vollständige Darstellung als PDF-Datei.

Alle gefährlichen Arbeitsstoffe, die verwendet werden, müssen im Arbeitsstoff-/Gefahrstoffverzeichnis zusammengefasst werden (siehe Schritt 3). Dies dient als Grundlage zur Ermittlung der Gefahren beim Umgang mit dem Arbeitsstoff, für die Festlegung der Schutzmaßnahmen und der Erstellung von Betriebsanweisungen (siehe Schritt 4).

Ist Verzicht oder Austausch möglich?!

Vielleicht stellen Sie bei der Erstellung fest, dass Sie auf den einen oder anderen Stoff verzichten oder ihn gegen einen ungefährlicheren austauschen können! Oftmals sind auch die Hersteller der Mittel ein guter Ansprechpartner, wenn es um Produktinnovationen und Minimierung der Produktgefährlichkeit geht.

Tipp:

Immer mehr Hersteller bieten Sicherheitsdatenblätter und Produktinformationen auch über das Internet an. Links zu den Internetseiten der Hersteller und andere nützliche Links finden Sie auf der Seite Links.

Wie kann ich die Qualität eines Sicherheitsdatenblattes beurteilen?

Häufig halten die Sicherheitsdatenblätter nicht das, was sie versprechen und um ein gutes Datenblatt von einem schlechten zu unterscheiden bedarf es einiger Erfahrung. Wichtig ist aber, dass alle wesentlichen Informationen zum Schutz der Mitarbeiter und der Umwelt beschrieben werden.

Mit Hilfe der Sicherheitsdatenblatt-Checkliste (PDF-Datei) der Bau-Berufsgenossenschaften können sie die Qualität eines Datenblattes selbst überprüfen und eventuell fehlende Angaben gezielt beim Hersteller anfordern.


Schritt 3: Arbeitsstoff-/Gefahrstoffverzeichnis anlegen

Wie lege ich ein Arbeitsstoff-/Gefahrstoffverzeichnis an?

Ein Gefahrstoffverzeichnis oder -kataster informiert auf einen Blick über alle Gefahrstoffe in ihrem Betrieb - ihre Mengen, Gefährdungsgrade und Verwendungen. Es muss geführt werden, wenn Stoffe vorhanden sind, die eine Gefahr für die Beschäftigten darstellen.

Ein Gefahrstoffverzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:

Tipp:

Sinnvollerweise sollte im Betrieb zunächst eine umfassende Auflistung aller verwendeten Arbeitsstoffe erstellt werden um in einem zweiten Schritt zu entscheiden, ob es sich bei dem jeweiligen Arbeitsstoff im Hinblick auf den vorgesehenen Umgang um einen Gefahrstoff handelt. Zu den Arbeitsstoffen zählen alle Einsatzstoffe, Hilfsstoffe, Zwischenprodukte, Abfälle, Endprodukte etc.Diese Arbeitsstoffliste dient nicht nur zur Vorbereitung des Gefahrstoffverzeichnisses, sondern kann auch
und somit insgesamt helfen, Kosten zu sparen.

Im folgenden finden Sie zwei Möglichkeiten dafür, wie Sie ein Arbeitsstoff-/Gefahrstoffverzeichnis anlegen und führen können.

1. Sammlung von Sicherheitsdatenblättern

Sie können das Arbeitsstoff-/ Gefahrstoffverzeichnis in Form einer Sammlung Ihrer Sicherheitsdatenblätter führen. Legen Sie einen Ordner an, den Sie nach Arbeitsbereichen (z.B. Lagerung, Grundreiniger, Desinfektionsreiniger) unterteilen. In diesen Ordnern fügen Sie die Sicherheitsdatenblätter ein und tragen auf einem Deckblatt in ein Blanko-Verzeichnis die entsprechenden Angaben ein. Ein solches Blanko-Verzeichnis finden sie unter Vorlagen.

2. WINGIS-Gefahrstoffverzeichnis

Es ist auch möglich, das speziell für die Bau-Branche erstellte EDV-Programm WINGIS zu nutzen. WINGIS gibt es in Form einer CD-ROM, die für Mitgliedsbetriebe der Bau-Berufsgenossenschaften, also auch für Gebäudereinigungsunternehmen, kostenlos über die Gisbau-Seiten online angefordert werden kann. Für diejenigen, die Informationen zu vielen Reinigungs-Chemikalien benötigen, ist der Einsatz der Gefahrstoff-Software WINGIS zu empfehlen. Die von GISBAU erarbeiteten verfahrens- und verwenderbezogenen Informationen können mit Hilfe dieses Gefahrstoff-Informationssystem unter Microsoft Windows auf einem Personalcomputer abgefragt und ausgedruckt werden.

Ein Beispiel, wie ein Gefahrstoffverzeichnis aussehen kann, haben wir für sie als Word- und Acrobat-Datei hier hinterlegt.

Beispiel eines Gefahrstoffverzeichnisses als PDF-Datei Ein Beispiel eines Gefahrstoffverzeichnisses als PDF-Datei.

Beispiel eines Gefahrstoffverzeichnisses als Word-Datei Ein Beispiel eines Gefahrstoffverzeichnisses als Word-Datei.


Schritt 4: Betriebsanweisung erstellen

Wie erstelle ich eine Betriebsanweisung?

Eines vorab: Sie brauchen nicht grundsätzlich für jeden gefährlichen Stoff eine gesonderte Betriebsanweisung zu erstellen. Stoffe, von denen die gleichen Gefahren ausgehen und bei denen die gleichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind (Stoffe einer Stoffgruppe, siehe Schritt 3), können in einer Gruppen-Betriebsanweisung zusammengefasst werden. Vorgefertigte und zu ergänzende Muster-Betriebsanweisungen finden Sie z. B. im Internet unter www.gisbau.de (Dem Link Produktgruppen folgen). Auch einige Hersteller bieten im Rahmen ihrer Internetauftritte bereits vorgefertigte, noch zu ergänzende Betriebsanweisungen. Bitte beachten Sie: Diese Betriebsanweisungen müssen noch mit Ihren betriebsspezifischen Angaben ergänzt und auf ihre arbeitsspezifischen Belange abgestimmt werden.

Für den Fall, dass Sie für einen Gefahrstoff keine Betriebsanweisung finden, lassen sich die Inhalte der Betriebsanweisung den entsprechenden Kapiteln des Sicherheitsdatenblattes entnehmen.

Tipp:

Bitte versuchen Sie aus den Angaben des Herstellers (Sicherheitsdatenblatt, Technisches Merkblatt) so viele und so genaue Informationen wie möglich für die Betriebsanweisung zu verwenden. Wenn es beispielsweise um das Tragen von Schutzhandschuhen geht, reicht der Hinweis "Schutzhandschuhe tragen" nicht aus! Vielmehr sollte der exakte Handschuh benannt werden, der die geforderten Schutzwirkungen hat und den Sie Ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen. Beim Automatenreiniger "Neomat forte" erfährt man durch das Sicherheitsdatenblatt (Punkt 8): "Chemikalienschutzhandschuhe aus Butylkautschuk oder Nitrilkautschuk der Kategorie III gemäß EN 374 ...". Für Ihre Mitarbeiter kann dies dann in der praktischen Anwendung heißen: "Butylkautschukhandschuhe Blau, Hersteller XY".

Beispiel einer Betriebsanweisung Eine Betriebsanweisung zum Ausfüllen finden Sie unter Vorlagen. Die Gefahrensymbole, Sicherheits-, Gebots- und Rettungszeichen finden Sie ebenso unter Vorlagen oder über die Links am Ende dieser Seite. Die nebenstehende Betriebsanweisung wurde mit Hilfe des Sicherheitsdatenblattes und den Angaben unter www.gisbau.de angefertigt.

Betriebsanweisung als PDF-Datei


Gefahrensymbole Gefahrensymbole
Gefahrensymbole und deren Bedeutung. Die Grafiken werden zum Download angeboten und können in eigenen Betriebsanweisungen verwendet werden.

Gebotszeichen Gebotszeichen
Gebotszeichen und deren Bedeutung. Die Grafiken werden zum Download angeboten und können in eigenen Betriebsanweisungen verwendet werden.

Verbotszeichen Verbotszeichen
Verbotszeichen und deren Bedeutung. Die Grafiken werden zum Download angeboten und können in eigenen Betriebsanweisungen verwendet werden.

Rettungszeichen Rettungszeichen
Rettungszeichen und deren Bedeutung. Die Grafiken werden zum Download angeboten und können in eigenen Betriebsanweisungen verwendet werden.


Schritt 5: Unterweisungen durchführen

Wie unterweise ich meine Mitarbeiter?

Die Betriebsanweisung dient nun als Grundlage für die Unterweisung ihrer Mitarbeiter. Die Beschäftigten müssen bevor Sie mit gefährlichen Arbeitsstoffen umgehen und danach mindestens einmal jährlich anhand der Betriebsanweisung mündlich unterwiesen werden.

Wichtigste Themen bei der Unterweisung sind die Gefahren, die vom Arbeitsstoff ausgehen und die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die ich am Arbeitsplatz und bei der entsprechenden Tätigkeit beachten muss. Inhalt, Datum sowie Teilnehmer der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten. Die Unterwiesenen haben ihre Teilnahme durch Unterschrift zu bestätigen. Besonders wichtig ist die Unterweisung von neuen Mitarbeitern und Auszubildenden. Bei Jugendlichen müssen die Unterweisungen sogar mindestens halbjährlich durchgeführt werden. Ein Muster, mit dem Sie sich die Unterweisung bestätigen lassen können, finden Sie auch unter Vorlagen.

Beispiel für eine Unterweisungsbestätigung.
Klicken Sie auf die Grafik für eine vollständige Darstellung als PDF-Datei.

Beispiel für eine Unterweisungsbestätigung

Tipp:

In der Regel ist die Unterweisung vom Vorgesetzten vorzunehmen. Allerdings können und sollen betriebliche Experten, wie z.B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt, den Vorgesetzten bei der Vorbereitung und Durchführung der Unterweisung unterstützen. Dies gilt auch, wenn beispielsweise mit einem sicherheitstechnischen oder betriebsärztlichen Dienstleister durch die Kreishandwerkerschaft oder Innung ein Rahmenbetreuungsvertrag abgeschlossen wurde.

Spezielle Themen

Inhaltsverzeichnis:

Hautschutz

Hautschäden sind bei Beschäftigten im Reinigungsgewerbe bei weitem die häufigsten berufsbedingten Erkrankungen. Sie nehmen seit Jahren ständig zu. Vor allem die regelmäßige Feucht- und Nassarbeit führt zu Hautschädigungen.

Aber auch die Reinigungsmittel können die Haut schädigen. Waschaktive Substanzen entfetten auch in verdünnter Form die Haut und laugen sie aus. Reinigungsmittel mit stark saurer oder alkalischer Wirkung (zum Beispiel Sanitärreiniger) können zu Reizungen oder sogar zu Verätzungen der Haut führen. Manche Inhaltsstoffe können außerdem Allergien auslösen.

Hautschäden äußern sich unter anderem in trockener und rissiger Haut, juckender Hautrötung, Schwellung, Bläschenbildung, nässenden Wunden und Krustenbildung.

Schutzmaßnahmen:

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Die Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk müssen teilweise in medizinischen Spezialbereichen arbeiten. In diesen Tätigkeitsfeldern kann es unter Umständen zu Infektionen mit Krankheiten kommen, insbesondere durch die Möglichkeiten von Nadelstichverletzungen. In diesen Fällen ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Grundsatz G42 „Infektionsgefahren“ notwendig. In anderen Bereichen medizinischer Einrichtungen sind Untersuchungen zu erwägen, wenn bei Instrumentenreinigung und Abfallentsorgung Verletzungsrisiken an keimkontaminierten Gegenständen bestehen oder wenn direkter Kontakt zu Patienten und ihren Ausscheidungen gegeben ist.

Weiterhin müssen die zeitweise und je nach Arbeitsverfahren mit Atemschutz arbeiten. Deshalb müssen diese Beschäftigtengruppen Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G26 "Atemschutzgeräte" unterzogen werden.

Infektionsgefahr

Gebäudereiniger, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten, können mit Krankheitserregern in Kontakt kommen und sich infizieren.

Bestimmte Krankheitserreger werden über kleine Hautverletzungen übertragen, wenn die Reinigungskraft mit infiziertem Blut oder anderen keimhaltigen Körperflüssigkeiten in Berührung kommt. Besonders gefährlich sind Schnitt oder Stichverletzungen durch benutzte Instrumente oder Kanülen zum Beispiel bei der Müllentsorgung.

Aber auch beim Abziehen und Reinigen der Betten kann es zu Kontakt mit Krankheitserregern kommen. Auf diesem Weg können Hepatitiserreger (B und C) und HIV-Viren (Aids) übertragen werden.

Bei Einsätzen in Kinderkliniken und Kindertagesstätten besteht die Gefahr, sich mit Kinderkrankheiten anzustecken.

Die wichtigste Schutzmaßnahme ist die Vermeidung von Schnitt- und Stichverletzungen. Deshalb dürfen Spritzen, Ampullen und Kanülen nur in Spezialbehältern entsorgt werden. Diese Behälter sind aus unzerbrechlichem Kunststoff und haben eine fest verschließbare Öffnung. Verletzt sich eine Reinigungskraft an Gegenständen, die mit Keimen behaftet sind, sollte sie sofort einen Arzt aufsuchen. Eine rechtzeitige Wundbehandlung kann oft eine Infektion verhindern.

Vorbeugend wirken Impfungen. Ihr Betriebsarzt gibt Ihnen Auskunft, ob eine Impfung für Ihren Arbeitsbereich sinnvoll ist.

Lagerung von Gefahrstoffen

Die Art und die Menge des Gefahrstoffes bestimmt die Art der Lagerung. Grundsätzlich gilt:
Lagerung ätzender Produkte
Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
Lagerung giftiger Produkte
In der Praxis steht man häufig vor der Frage, ob Produkte mit unterschiedlichen Gefahrenmerkmalen zusammengelagert werden dürfen und welche Bedingungen dabei eingehalten werden müssen. Auch die Frage, inwieweit Produkte, die keiner Gefahrenkennzeichnung bedürfen, einem Gefahrstofflager zugeleitet werden müssen, ist von Interesse.

Aus Sicht der Lagersicherheit ist es zweckmäßig, alle zu lagernden Produkte entsprechend ihren produktspezifischen Gefahrenmerkmalen in sogenannte Lagerklassen einzustufen. Dazu werden primär solche gefährlichen Eigenschaften berücksichtigt, die besondere vorbeugende Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes erfordern, wie z. B. explosionsgefährlich, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich oder brandfördernd. Weiterhin müssen bei der Lagerung von gefährlichen Produkten auch Gefahrenmerkmale wie sehr giftig, giftig und ätzend mit in ein solches Konzept einbezogen werden.

Vom Verband der chemischen Industrie ist ein solches Konzept entwickelt worden und kann unter der Rubrik Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien heruntergeladen werden.

Schädlingsbekämpfung

Wer gewerbsmäßig Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen sowie Zubereitungen, bei denen die genannten Stoffe oder Zubereitungen freigesetzt werden durchführen möchte, muss seine Sachkunde diesbezüglich nachweisen und die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Alles zum Thema Sachkunde, Aus- und Weiterbildung erfahren Sie bei Ihrem Innungslandesverband oder Ihrer Innung vor Ort. Auf unserer Linkseite finden Sie entsprechende Internetadressen.

Grundsätzlich gilt:

Der Arbeitgeber muss prüfen, ob für den Zielbereich und die Zieltierart Schädlingsbekämpfungsmittel mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko als die von ihm in Aussicht genommenen, erhältlich sind. Ist ihm die Verwendung dieser Schädlingsbekämpfungsmittel zumutbar und der Einsatz zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich, so darf er nur diese verwenden.

Die Arbeitsweise in der heutigen Schädlingsbekämpfung hat sich gegenüber früheren Zeiten in positiver Weise geändert. Viele Schädlingsbekämpfer arbeiten, zum Beispiel in der Schabenbekämpfung, mittlerweile fast ausschließlich im Gel – Köderverfahren. Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten: Ein auf Heizkörper oder heiße Flächen ausgebrachtes Gel kann schnell gesundheitsgefährliche Stoffe freisetzen!

Vorlagen

Gefahrstoffverzeichniss Gefahrstoffverzeichniss
Eine Vorlage für ein Gefahrstoffverzeichniss als Word-Datei.
Anforderung eines Sicherheitsdatenblattes Anforderung eines Sicherheitsdatenblattes
Ein Anschreiben für die Anforderung eines Sicherheitsdatenblattes als Word-Datei.
Betriebsanweisung Betriebsanweisung
Eine Vorlage für eine Betriebsanweisung als Word-Datei.
Unterweisung Unterweisung
Eine Vorlage für die Teilnehmerliste einer Unterweisung "Gefahrstoffe" als Word-Datei.


Die Gefahrensymbole, Verbotszeichen, Gebotszeichen und Rettungszeichen sowie die R-Sätze und S-Sätze für Ihre Betriebsanweisungen finden Sie unter Rubrik Betriebsanweisungen.

Ansprechpartner

Inhaltsverzeichnis:

Regionale Ansprechpartner

Staatliches Amt für Arbeitsschutz Essen
Ruhrallee 55-57
45138 Essen
Tel.: 0201-27670
Fax: 0201-2767323
Herr Lorenz
Tel.: 0201-2767308
E-Mail: poststelle@stafa-e.nrw.de
Zentrum für Umwelt und Energie
der Handwerkskammer Düsseldorf

Mülheimer Straße 84
6049 Oberhausen
Tel: 0208-820550
Fax: 0208-8205577
Herr Boeckenbrink
Tel.: 0208-8205570
E-Mail: boeckenbrink@uzh.hwk-duesseldorf.de

Herr Scharfenberg
Tel.: 0208-8205570
E-Mail: scharfenberg@uzh.hwk-duesseldorf.de

Gebäudereinigerinnung
Essen/Mülheim/Oberhausen
Alte Bottroper Str. 37
45356 Essen
Tel.: 0201-202741
Fax: 0201-202881
Herr Dornbrach
Tel.: 0201-202741
E-Mail: info@gebaeudereinigerinnung-e-mh-ob.de
Gebäudereinigerinnung Duisburg
c/o Kreishandwerkerschaft Duisburg
Düsseldorfer Str. 166
47053 Duisburg
Tel.: 0203-996340
Fax: 0203-9963435
Herr Hämmerling
Tel.: 02845-94040
E-Mail: ir-service@t-online.de
Bau-Berufsgenossenschaft
Rheinland und Westfalen

Viktoriastraße 21
42115 Wuppertal
Tel.:0202-3980
Fax: 0180-500 379 423 710
E-mail: tad@bg23.bgnet.de
Frau Dr. Waldinger
Tel.: 0202-3981203
E-Mail: claudia.waldinger@bg23.bgnet.de

Überregionale Ansprechpartner

Landesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks NRW
Frankenwerft 35
50667 Köln
Tel.: 0221-251064
Fax: 0221-2582114
E-Mail: info@gebaeudereiniger-nrw.de

IKK Nordrhein
Kölner Str. 1-5
51429 Bergisch Gladbach
Tel.: 02204-120
Fax: 02204-912130
E-Mail: vorstand@ikk-nordrhein.de

Kompetenznetz Arbeitsschutz NRW
Ihr direkter Zugang zu Expertenlösungen:


Links

Inhaltsverzeichnis:

Arbeitsschutzverwaltung

Arbeitsschutzportal NRW www.arbeitsschutz.nrw.de
Kompetenznetz Arbeitsschutz NRW www.komnet.nrw.de

Berufsgenossenschaften und Angebote

Bau-BG Rheinland und Westfalen: www.bg23.de
GISBAU - Gefahrstoffinformationssystem der Bauberufsgenossenschaften: www.gisbau.de

Handwerksorganisation

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks: www.gebaeudereiniger.de
Landesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks NRW: www.gebaeudereiniger-nrw.de
Kreishandwerkerschaft Duisburg: www.kh-net.de/duisburg
Gebäudereiniger-Innung Duisburg: www.kh-net.de/duisburg/gebaeudereiniger-ig
Handwerksammer Düsseldorf: www.hwk-duesseldorf.de

Fachinformationen

Rationell Reinigen: www.rationell-reinigen.de
Reinigungs Markt: www.knittler.de
Verein für Reinigungstechnik: www.verein-reinigungstechnik.de
Verein für Reinigungstechnik – "Wischen ist Macht": www.wischen-ist-macht.de
Verband der chemischen Industrie – Lagerklassen: www.vci.de

Hersteller von Mitteln zur Gebäudereinigung mit Angaben zu Stoffdaten (SDB, BA etc.)


BUZIL-Werk Wagner: www.buzil.com
Dreiturm GmbH: www.dreiturm.de
Johannes Kiehl KG: www.kiehl-group.com/de/gebaeudereinigung
Afalin GmbH&Co.: www.afalin.de
Ecolab: www.ecolab.com/de
Wetrok GmbH: www.wetrok.de
Linden Chemie: www.silbervogel.de

Chemielose Fassadenreinigung


torbo ENGINEERING KEIZERS GmbH: www.torbo.de
Alfred Kärcher GmbH & Co. KG: www.kaercher.de
Heinz Weisenburger GmbH: www.weisenburger-gmbh.de